Kritik an Schulgesetz-Änderung

Mit Herbst 2016 tritt das geänderte Schulgesetz mit einem problematischen Passus in Kraft, der massiv in den Elementarbereich eingreift. Es handelt sich um die Verpflichtung der Eltern, Unterlagen vom Kindergarten/der Kindergruppe zur Schuleinschreibung mitzubringen.

Von unserer Seite gab es dazu folgende Stellungnahme:

Wer mit Kindern zusammenlebt und mit ihnen arbeitet, weiß, dass Kinder in einer kinderfeindlichen, beengten Umwelt aufwachsen und dass die gesellschaftliche Realität mit ihrer Ratio und ihren Sachzwängen immer weniger Raum für die kindliche Neugier und die kindgerechte Entwicklung  lässt. Diese Grenzen entlang der Bedürfnisse der Kinder zu erweitern, ist mehr denn je notwendig, um den Forderungen des Bildungsrahmenplans gerecht zu werden.

Der neue Gesetzesentwurf hingegen würde zu einem weiteren Verlust der höchst individuellen Entwicklung der Kinder führen. Datenschutz existiert dann nicht mehr.

Die gut gemeinte Intention – eine gute Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen (Kindergruppe/Kindergarten und Schule) sowie für die Kinder einen gelungene Transition zu gewährleisten – wird unserer Meinung unter den gegebenen Rahmenbedingungen so nicht ihre Umsetzung finden. Stattdessen sehen wir eine große Gefahr darin, dass wieder einmal mehr die Kinder auf genormte Art und Weise zu funktionieren und zu produzieren haben.
Gleichzeitig zieht dies auch nach sich, dass die Pädagoginnen und Pädagogen/BetreuerInnen unter noch mehr Druck geraten und die Kinder nicht mehr dort „abholen“ können, wo sie gerade stehen. Eine beziehungsvolle Begleitung wird somit unmöglich gemacht.